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Unter Rehabilitation versteht man die Wiederherstellung der physischen und/oder psychischen Fähigkeit eines Patienten im Anschluss an eine Erkrankung, einen Unfall oder einer Operation. Die Rehabilitation ist eine interdisziplinäre Aufgabe, welche die Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegekräften, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Psychologen und anderen Spezialisten erfordert.

Eine Rehabilitation erfolgt stationär oder ambulant. Eine stationäre Rehabilitation wird nur unter strengen Kriterien, die vom KVG vorgeschrieben sind, bewilligt. Die Spitalbedürftigkeit muss ausgewiesen sein, damit die Leistungsträger die Kosten übernehmen. Es benötigt in jedem Fall eine vorgängig schriftliche Kostengutsprache der Krankenkasse. Bei der stationären Rehabilitation verbringen die Patienten im Anschluss an den Spitalaufenthalt einige Wochen in einer Rehabilitationsklinik. Dort können die Therapien intensiv und ggf. mehrmals täglich durchgeführt werden. Ob eine stationäre Rehabilitation übernommen wird, entscheidet die Kranken- oder Unfallversicherung. Die ambulante Rehabilitation wird in der Regel in einer Physiotherapiepraxis durchgeführt, welche der Patient von zu Hause aus besucht.

Welche Rehabilitationsform für welchen Patienten geeignet ist, besprechen wir vor dem Eingriff respektive während des Spitalaufenthaltes. Ob eine stationäre Rehabilitation bei der Krankenkasse beantragt wird, entscheidet der zuständige Arzt. Bei der Organisation der entsprechenden Anschlusslösung werden wir tatkräftig durch unsere Sozial- und Austrittsberatung (SAB) unterstützt. Sie klären den Patienten im Detail über die Möglichkeiten auf und organisieren für ihn die weiteren Schritte. 

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